In Strafverfahren wegen Diebstahls benötigt man als Betroffener professionelle und schnelle Hilfe. Das gilt sowohl beim Umgang mit der Polizei als auch insbesondere vor Gericht.

Fachanwalt für Strafrecht Dr. Gau
Wird Ihnen Diebstahl, Einbruchsdiebstahl oder sogar räuberischer Diebstahl von der Polizei vorgeworfen? Haben Sie vielleicht sogar bereits eine Anklageschrift oder einen Strafbefehl zugestellt bekommen?
Dann sollten Sie die Hilfe eines Fachanwalts für Strafrecht in Anspruch nehmen, der sich mit der Rechtsprechung und den Gesetzen zum Thema Diebstahl und den diesbezüglichen Strafen auskennt.
Fehler, die Sie versehentlich bei einer Vernehmung bei der Polizei oder bei Gericht machen, können im nachhinein nur schwer korrigiert werden.
Die Rechtsanwälte in unserer Dortmunder Kanzlei sind spezialisiert auf Strafrecht und haben in zahlreichen Diebstahl-Strafverfahren verteidigt. Wir finden zusammen mit Ihnen die beste Lösung für Ihre Problematik. Dabei verteidigen wir Ihre Rechte nicht nur in Dortmund, sondern bundesweit. Wir beraten Sie in jedem Stadium des Strafverfahrens — unabhängig davon, ob Sie eine Hausdurchsuchung erdulden mussten, Sie sogar kurzfristig festgenommen wurden, einen Strafbefehl oder eine Ladung zum Gerichtstermin erhalten. Unsere Rechtsanwälte versuchen stets, eine Gerichtsverhandlung zu vermeiden, sofern dies möglich ist. Oft gelingt unseren Rechtsanwälten eine Einstellung der gegen unsere Mandanten geführten Ermittlungsverfahren wegen Diebstahls.
Gerade im Strafrecht heißt es schnell, kompetent und umsichtig zu Gunsten des Mandanten zu reagieren und zu entscheiden. Die Vertretung von strafrechtlichen Mandaten verlangt von dem jeweiligen Rechtsanwalt eine umfassende Erfahrung durch die Bearbeitung einer möglichst großen Zahl von unterschiedlichsten Strafverfahren. Wir beraten und vertreten seit über einem Jahrzehnt als Strafverteidiger und Fachanwälte für Strafrecht Mandanten auf dem gesamten Gebiet des Strafrechts und haben dabei in unzähligen Fällen alle Facetten des Strafrechts — selbstverständlich auch im Bereich des Diebstahls, Einbruchdiebstahls, gewerbsmäßigen Diebstahls und räuberischen Diebstahls kennen gelernt.

Fachanwalt für Strafrecht Hönnscheidt
Wer einem Strafverfahren oder Maßnahmen der Strafverfolgungsorgane ausgesetzt ist, befindet sich in einer Extremsituation. Hier lauern viele rechtliche Probleme für Sie. Deshalb beherzigen Sie folgende Grundregel, die den meisten Menschen zwar bekannt ist, im Fall der Fälle aber leider oft unbeachtet bleibt: „Ich sage nichts ohne meinen Anwalt!“ Ziehen Sie unbedingt einen auf dem Gebiet der Strafverteidigung tätigen Fachanwalt für Strafrecht zu Rate, bevor sie Angaben zu dem Vorwurf des Diebstahls gegenüber Polizei oder Staatsanwaltschaft machen.
Rechtsanwalt & Fachanwalt für Strafrecht Dr. Gau sowie Rechtsanwalt Hönnscheidt sind an allen Amts‑, Land und Oberlandesgerichten sowie am Bundesgerichtshof in Strafsachen zugelassen, Sie in Gerichtsverfahren wegen des Vorwurfs des Diebstahls zu verteidigen.
Rechtsanwalt Dr. Patrick Gau ist Mitglied des Deutschen Anwaltvereins sowie der Strafverteidigervereinigung des DAV. Die Promotion erfolgte im Strafprozessrecht. Zudem ist Rechtsanwalt Dr. Gau Fachanwalt für Strafrecht.
Rechtsanwalt Thorsten Hönnscheidt hat aufgrund seiner besonderen theoretischen Kenntnisse den Fachanwaltskurs für Strafrecht erfolgreich absolviert. Er ist Mitglied des Deutschen Anwaltvereins und hat bereits vor über 140 Gerichten in ganz Deutschland in Strafsachen verteidigt.