Diebstahl Rechtsanwälte

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Rechtsanwälte

In Strafverfahren wegen Diebstahls benö­tigt man als Betroffener pro­fes­sio­nel­le und schnel­le Hilfe. Das gilt sowohl beim Umgang mit der Polizei als auch ins­be­son­de­re vor Gericht.

Fachanwalt für Strafrecht Dr. Gau

Wird Ihnen Diebstahl, Einbruchsdiebstahl oder sogar räu­be­ri­scher Diebstahl von der Polizei vor­ge­wor­fen? Haben Sie viel­leicht sogar bereits eine Anklageschrift oder einen Strafbefehl zuge­stellt bekom­men?

Dann soll­ten Sie die Hilfe eines Fachanwalts für Strafrecht in Anspruch neh­men, der sich mit der Rechtsprechung und den Gesetzen zum Thema Diebstahl und den dies­be­züg­li­chen Strafen aus­kennt.

Fehler, die Sie ver­se­hent­lich bei einer Vernehmung bei der Polizei oder bei Gericht machen, kön­nen im nach­hin­ein nur schwer kor­ri­giert wer­den.

Die Rechtsanwälte in unse­rer Dortmunder Kanzlei sind spe­zia­li­siert auf Strafrecht und haben in zahl­rei­chen Diebstahl-Strafverfahren ver­tei­digt. Wir fin­den zusam­men mit Ihnen die bes­te Lösung für Ihre Problematik. Dabei ver­tei­di­gen wir Ihre Rechte nicht nur in Dortmund, son­dern bun­des­weit. Wir bera­ten Sie in jedem Stadium des Strafverfahrens — unab­hän­gig davon, ob Sie eine Hausdurchsuchung erdul­den muss­ten, Sie sogar kurz­fris­tig fest­ge­nom­men wur­den, einen Strafbefehl oder eine Ladung zum Gerichtstermin erhal­ten. Unsere Rechtsanwälte ver­su­chen stets, eine Gerichtsverhandlung zu ver­mei­den, sofern dies mög­lich ist. Oft gelingt unse­ren Rechtsanwälten eine Einstellung der gegen unse­re Mandanten geführ­ten Ermittlungsverfahren wegen Diebstahls.

Gerade im Strafrecht heißt es schnell, kom­pe­tent und umsich­tig zu Gunsten des Mandanten zu reagie­ren und zu ent­schei­den. Die Vertretung von straf­recht­li­chen Mandaten ver­langt von dem jewei­li­gen Rechtsanwalt eine umfas­sen­de Erfahrung durch die Bearbeitung einer mög­lichst gro­ßen Zahl von unter­schied­lichs­ten Strafverfahren. Wir bera­ten und ver­tre­ten seit über einem Jahrzehnt als Strafverteidiger und Fachanwälte für Strafrecht Mandanten auf dem gesam­ten Gebiet des Strafrechts und haben dabei in unzäh­li­gen Fällen alle Facetten des Strafrechts — selbst­ver­ständ­lich auch im Bereich des Diebstahls, Einbruchdiebstahls, gewerbs­mä­ßi­gen Diebstahls und räu­be­ri­schen Diebstahls ken­nen gelernt.

 

Fachanwalt für Strafrecht Hönnscheidt

Wer einem Strafverfahren oder Maßnahmen der Strafverfolgungsorgane aus­ge­setzt ist, befin­det sich in einer Extremsituation. Hier lau­ern vie­le recht­li­che Probleme für Sie. Deshalb beher­zi­gen Sie fol­gen­de Grundregel, die den meis­ten Menschen zwar bekannt ist, im Fall der Fälle aber lei­der oft unbe­ach­tet bleibt: „Ich sage nichts ohne mei­nen Anwalt!“ Ziehen Sie unbe­dingt einen auf dem Gebiet der Strafverteidigung täti­gen Fachanwalt für Strafrecht zu Rate, bevor sie Angaben zu dem Vorwurf des Diebstahls gegen­über Polizei oder Staatsanwaltschaft machen.

 

Rechtsanwalt & Fachanwalt für Strafrecht Dr. Gau sowie Rechtsanwalt Hönnscheidt sind an allen Amts‑, Land und Oberlandesgerichten sowie am Bundesgerichtshof in Strafsachen zuge­las­sen, Sie in Gerichtsverfahren wegen des Vorwurfs des Diebstahls zu ver­tei­di­gen.

Rechtsanwalt Dr. Patrick Gau ist Mitglied des Deutschen Anwaltvereins sowie der Strafverteidigervereinigung des DAV. Die Promotion erfolg­te im Strafprozessrecht. Zudem ist Rechtsanwalt Dr. Gau Fachanwalt für Strafrecht.

Rechtsanwalt Thorsten Hönnscheidt hat auf­grund sei­ner beson­de­ren theo­re­ti­schen Kenntnisse den Fachanwaltskurs für Strafrecht erfolg­reich absol­viert. Er ist Mitglied des Deutschen Anwaltvereins und hat bereits vor über 140 Gerichten in ganz Deutschland in Strafsachen ver­tei­digt.

 

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